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   VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19   

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VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19 (https://dejure.org/2019,38740)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.11.2019 - 12 B 51/19 (https://dejure.org/2019,38740)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. November 2019 - 12 B 51/19 (https://dejure.org/2019,38740)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2018 - 2 MB 16/18 - juris Rn. 8 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 - juris Rn. 20 und vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 - juris Rn. 17; BVerwG, Urteile vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 - juris Rn. 17 und vom 22.07.999 - 2 C 14/98 - juris Rn. 27).

    Danach steht der Hochschule grundsätzlich eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu, so dass die Auswahlentscheidung gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (OVG Schleswig Beschluss vom 22.08.2018 a.a.O.).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa die Bestimmung der zu einer Probevorlesung einzuladenden Bewerber oder die Bewertung dieser Probevorlesungen - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2018 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30/15 - juris Rn. 21).

    Der Wert des Streitgegenstandes beträgt gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1, Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 GKG ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 22.08.2018 a.a.O. Rn. 16 und vom 29.07.2014 - 2 O 11/14 - m.w.N.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Denn der unterlegene Bewerber hat stets Anspruch auf eine verbindliche Information durch den Dienstherrn über das Ergebnis des Auswahlverfahrens, damit er nicht Gefahr läuft, ein Rechtsmittel auf ungesicherter tatsächlicher oder rechtlicher Grundlage zu ergreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 26.03 -juris Rn. 15 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 21).

    Zur Sicherung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen (in den Akten) schriftlich niederzulegen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 14 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (vgl. zum Ganzen: OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2019 unter Verweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 - juris Rn. 14; und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris, Rn. 21 ff., jeweils m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Bei einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil handelt es sich um ein Kriterium, das einen Beurteilungsvorsprung ausgleichen kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn. 9 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 - juris Rn. 4).

    Wer ein solches konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt, kommt für die Auswahl von vornherein nicht in Betracht, mag er auch besser dienstlich beurteilt sein (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 a.a.O. Rn. 8).

    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließt, erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 a.a.O. Rn.9f.; VGH Mannheim Beschluss vom 07.12.2010 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Bei einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil handelt es sich um ein Kriterium, das einen Beurteilungsvorsprung ausgleichen kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn. 9 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 - juris Rn. 4).

    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließt, erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 a.a.O. Rn.9f.; VGH Mannheim Beschluss vom 07.12.2010 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11

    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Die Mitteilung ist für den unterlegenen Bewerber jedoch ein belastender Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 25.08.1988 - 2 C 62.85 - juris Rn. 20; VGH Kassel, Beschluss vom 23.08.2011 - 1 B 1284/11 - juris Rn. 3).

    Diese tritt erst mit der (schriftlichen) Mitteilung des Auswahlergebnisses an den unterlegenen Bewerber ein (VGH Kassel, Beschluss vom 23.08.2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2018 - 2 MB 16/18 - juris Rn. 8 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 - juris Rn. 20 und vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 - juris Rn. 17; BVerwG, Urteile vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 - juris Rn. 17 und vom 22.07.999 - 2 C 14/98 - juris Rn. 27).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa die Bestimmung der zu einer Probevorlesung einzuladenden Bewerber oder die Bewertung dieser Probevorlesungen - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2018 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30/15 - juris Rn. 21).

  • VG München, 23.01.2004 - M 3 E 03.6130
    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Ein Berufungsvorschlag mit drei Namen ist keine zwingende Vorgabe, es handelt sich vielmehr um eine Soll-Vorschrift, die Ausnahmen zulässt (vgl. VG München , Beschlüsse vom 27.05.2004 - M 3 E 04.2014 - juris Rn. 20 und vom 23.01.2004 - M 3 E 03.6130 - juris Rn. 21 zum insoweit vergleichbaren bayrischen Hochschulrecht).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (vgl. zum Ganzen: OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2019 unter Verweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 - juris Rn. 14; und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris, Rn. 21 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14

    Auswahlverfahren; Beförderung; rechtswidrige Beurteilung; Fahrlässigkeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Dem steht nicht das vom Antragsteller angeführte Urteil des OVG Lüneburg vom 25.11.2014 (- 5 LB 7/14 - juris) entgegen, das einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung zum Gegenstand hatte.
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19
    Zur Sicherung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen (in den Akten) schriftlich niederzulegen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 14 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2009 - 1 B 1518/08

    Ernennung und Beförderung eines mitkonkurrierenden Beamten; Besetzung einer

  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 3 CE 08.352

    Ermessen des Dienstherrn, ob er Auswahlentscheidung auf "Binnendifferenzierung"

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 5 ME 2/16

    Anlassbeurteilung; Auswahlerwägung; Begründung; belastender Verwaltungsakt;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • VG Schleswig, 14.11.2019 - 12 B 47/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Erst dieser Vergleich ermöglicht die Prognose, dass der in Betracht kommende Beamte den nach der Ausschreibung anfallenden Aufgaben besser als andere Interessenten gerecht werden und damit auch für ein höherwertiges Statusamt geeignet sein wird (VG Schleswig, Beschluss vom 11.11.2019 - 12 B 51/19 - Juris Rn. 12).

    Ist das Organisationsermessen in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (VG Schleswig, Beschluss vom 11.11.2019 - 12 B 51/19 - Juris Rn. 15; VGH München, Beschluss vom 27.3.2008 - 3 CE 08.352 - Juris Rn. 34).

    Wer ein konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt, kommt für die Auswahl von vornherein nicht in Betracht, mag er auch besser dienstlich beurteilt sein (OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 - 2 MB 32/18 - Juris Rn. 8 f.; VG Schleswig, Beschluss vom 11.11.2019 - 12 B 51/19 - Juris Rn. 16).

    Vergleichbare Qualifikationen genügen (gerade) nicht; ansonsten hätte die Antragsgegnerin dies in der Ausschreibung zum Ausdruck gebracht oder (nur) als beschreibendes Profilmerkmal in die Ausschreibung aufgenommen (VG Schleswig, Beschluss vom 11.11.2019 - 12 B 51/19 - Juris Rn. 19).

  • VG Schleswig, 07.09.2020 - 12 B 34/20

    Recht der Bundesbeamten

    Erst wenn es darum geht, gegebenenfalls eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen oder ggf. anderen zur Bewertung der Eignung maßgeblichen Aspekten Bedeutung zu (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. November 2019 - 12 B 51/19 -, Rn. 14 - 15, juris, m.w.N.).
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